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Chronik von Hintertux

alte Frau boetin
Eine Boetin von Hintertux

Wie alles begann...

1925

  • Juli 21: Im Schutzhaus auf dem Tuxer Joch kommt es zur entscheidenden   Verhandlung, die mit der Eingemeindung der Fraktion Hintertux die Einheit des Tuxer Tales herstellen sollte.

1926

  • März 11: Tux erreicht sein heutiges Ausmaß: 112 km²
  • Die Quellen wurden neu gefaßt und ein Schwimmbad errichtet. Das erste Wirts- und Badehaus wurde bereits im Jahre 1847 erbaut.
  • 9 Häuser einschließlich Kernhof.

1928

  • Straßenbau nach Hintertux
  • Bildung eines Wahlsprengels

ca. 1930

  • Ein kleines Freibad und sogenannte „Bedeckte Badestube“ als frühe Vorläufer eines Hallenbades entstanden.

1930

  • Sept. 28: Einweihung des Schulhauses

1932

  • Juni 15: Freigabe der Straße nach Hintertux
  • Errichtung einer Postablage
  • Juni 29: Linienverkehr während der Sommermonate in Hintertux
  • Bau eines Gerätehauses
  • Gründung der Schischule von Franz Pichlsberger sen.

1935

  • Saisonpostamt für die Sommermonate wegen des ständig zunehmenden Fremdenverkehrs.
  • Der gebürtige Mayrhofner Franz Dengg erwirbt den „Alpenhof“

1936

  • Baubeginn der Dr.-Dollfuß-Gedächniskirche

1937

  • Fertigstellung (Rohbau) der Dr.-Dollfuß-Gedächniskirche

1939/40

  • Winter: 225 Gästebetten

1940

  • Okt.: Sprengung der Dr. Dollfuß-Gedächniskirche auf Befehl von Gauleiter Hofer

1947

  • Juli 14: Jahrhundertfeier des Thermalbades

1949

  • Jan 2: Gründung der Schiliftgesellschaft
  • Sommer: Bau des 1. Sesselliftes auf Holzstützen – Nähe Haus Tirol – Einzelfahrt          S 1,-

1951

  • Jan. 19: Katastrophenwinter – Lift wurde zerstört, 6 Stallungen und neues Bienenhaus (Pichlsberger). Badhotel Speissesaal und Haus Nenner beschädigt, Vorratsmagazin und ehemaliger Totenkasten vernichtet.

1951/52

  • Bau des Kirchleins „Maria Himmelfahrt“

1952

  • 221 Gästebetten

1954

  • Bau Schlepplift Bichlalm (dieser wurde erst 1984 abgetragen)
  • Bau einer Garage

1957

  • Elektrifizierung
  • 43.105 Nächtigungen

1959

  • Okt. 10: 17 bewohnte Objekte und 94 Einwohner

1960

  • Bau eines Schleppliftes am Talschluß (Galtaple)

1963

  • 471 Gästebetten

1964

  • Jän 24: Franz Dengg gründet mit den vier Hintertuxern Hermann Wechselberger (Hohenhaus), Ludwig Klausner (Hesser), Hermann Tipotsch (Nenner) und dem Schilehrer Franz Pichlsberger die „Hintertuxer Schiliftgesellschaft m.b.H.“
  • Die Schraubenfallhöhe und der Schraubenwasserfall sowie die Höhe beim Spannagelhaus werden als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt.
  • Gemeinde befürwortet die Lawinenverbauung beim Thermalbad und leitet Unterlagen zur Projektierung weiter.

1965

  • Inbetriebnahme des Einerseeselliftes zur Sommerbergalm und damit Beginn der Erschließung des Gebietes Tuxer-Joch und Gletscher.

1967

  • Errichtung des Lawinenablenkdammes

1968

  • Tuxbachüberleitung – Verhandlung mit der TKW
  • Juli 13: Der Lehrer Hans Baschinger verunglückt tödlich; danach Auflassung des Schulbetriebes

1971

  • Mai 12: 16 Wohnhäuser und 127 Bewohner
  • Bau der vollbiologischen Kläranlage

1975

  • Der Auenweg wird bis zum Zaun der Hintertuxer Galtalpe uir Gemeindestraße erklärt.

1976

  • Verleihung des Verdienstkreuzes des Landes Tirol an den Liftpionier Franz Dengg auf Antrag der Gemeinde Tux.

1981

  • 29 Gebäude und 156 Bewohner

1984

  • Ausbau des „Auenweges“
  • Seit diesem Jahr eigenständiges, ganzjährige geöffnetes Postamt

1987

  • Sept.: Fassung Gemäuerquelle und Errichtung des Hochbehälters – Talschluß und Bau der neuen Wasserleitung

1992

  • Bei der Wildbach-Lawinenverbauung wird ein Antrag um die Erstellung eines Verbauungsprojektes für die Schmittenberg-Lawine gestellt.

1993

  • Der Gefahrenzonenplan wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

1994

  • -Der Gemeinderat beauftragt Herrn Dipl.-Ing. Architekt Frey mit der Raumbedarfserhebung und Vorplanung für das alte Schulhaus und Garagen.

1995

  • Baubeginn Schmittenberg-Verbauung
  • Inbetriebnahme der Beschneiungsanlage
  • 207.034 Nächtigungen

1996

  • Inbetriebnahme der Umlaufbahn „Gletscherbus“. Seit 1965 wurden 22 Lifte und Gondeln, 2 Restaurants etc. im Schigebiert Tuxerjoch und Gletscher gebaut.
  • 23 bewohnte Gebäude – 215 Einwohner (Zählung 1991), 1.138 Gästebetten (1995)
  • 70 Jahr Feier – Eingemeindung

2000

  • Bau des Gletscherbus 3: Tuxer Fernerhaus –Gefrorene Wand (3.250m)

Etappen der Eingemeindung

Vorgeschichte

Wie der Fund einer prähistorischen Bronzenadel am Tuxer Joch beweist, war dieser Alpenübergang schon in vorgeschichtlicher Zeit begangen. Er ist der erste Beleg dafür, dass die dauerhafte Besiedlung des hintersten Tuxertales (Hintertux) vom Wipptal aus erfolgte. Dies war der Grund dafür, dass Hintertux sowohl in kirchlicher Hinsicht als auch verwaltungsgemäß zum Wipptal gehörte, nämlich zur Pfarre Steinach bzw. zum Landesgericht Steinach. Wegen der vor allem im Winter unterbrochenen Verbindung zum Wipptal kam es bereits im 15. Jahrhundert zur Abtrennung von Hintertux von der Pfarrre Steinach. 1376 war in Hipppach eine Kaplanei innerhalb der Großspfarre Fürgen errichtet worden, die auch für Lanersbach zuständig war. 1465 wurde mit dem Bau einer Kirche begonnen, die 1471 geweiht wurde. 1475 erhielt Hippach einen zweiten Prister, der die Kirche in Lanersbach betreuen sollte. 1483 wurde schließlich Hintertux von der Pfarre Steinach abgetrennt und der Kaplanei Hippach zugeteilt. 1486 erhielt die Lanersbacher Kirche das Begräbnisrecht. Ab diesem Jahr konnten die Hintertuxer ihre Verstorbenen in Lanersbach begraben und mussten sie nicht mehr nach Mauern im Wipptal bringen. Seit dem 15. Jahrhundert bestanden also Gemeinsamkeiten von Hintertux und Tux in kirchlicher Hinsicht, die auf vertraglicher Basis, zuletzt 1914, geregelt wurden. Hintertux hatte 17% der Kosten für die Kirche zu bestreiten. Ähnliches galt auch für das Sanitätswesen, wo Hintertux ebenfalls zu den Kosten der Gemeindehebamme beitragen musste. In verwaltungsmäßiger bzw. gerichtlicher Hinsicht bleiben aber die alten Verhältnisse unverändert bestehen. Hintertux gehöhrte zum Landesgericht Steinach bzw. nach den Verwaltungsreformen des 19. Jahrhunderts zum Bezirksgericht Steinach bzw. zur Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Ein erster Ansatz zu einer Änderung wurde 1813 unternommen, als man Hintertux (bis 1817) dem Landgericht Zell am Ziller zuteilte.

 

Die Trennung von Schmiern

Die Fraktion Hintertux ist circa 4 Stunden von Schmirn entlegen und kann eine Verständigung in Sachen der gemeinsamen Gemeindeangelegenheiten nur mit Schwierigkeiten und im Winter wegen Mangels eines Überganges über das Tuxerjoch nicht bewirkt werden – schrieb der Bürgermeister von Schmirn im Jahre 1925. Die Fraktion Hintertux hatte deshalb immer schon eine Sonderstellung in der Gemeinde Schmirrn eingenommen und eine fast autonome Verwaltung gehabt. Deshalb hatte der Gemeinderat von Schmirn in der Sitzung von 21. Mai 1925 den Beschluss gefasst, bei der Landesregierung wegen einer Abtrennung von Hintertux vorstellig zu werden. Die Gemeinde Schmirn hatte „keinerlei Interesse“ – wie der Schmirner Bürgermeister betonte – an einem weiteren gemeinsamen Bestand. Hintertux könnte Teil der Gemeinde Tux werden, weil diese nur rund eine Gehstunde entfernt wäre und die Tuxerstraße sich im letzten Stadium des Ausbaues befände. Hintertux könnte aber auch eine eigenständige Gemeinde werden. Wichtig war nur, dass der Gemeinde Schmirn aus der Abtrennung keine Kosten entstehen würden. Die Landesregierung reagierte auf diesen von Schmirn eingebrachten Antrag sofort und berief für den 21. Juli 1925 um 9.00 Uhr vormittags eine Sitzung im „Unterkunftshaus am Tuxerjoch“ ein, bei der Vertreter von Schmirn, Tux und Hintertux sowie der Landesregierung über die Trennung verhandeln sollten.

 

Die Verhandlung am Tuxerjoch am 21. Juli 1925

Unter Leitung des Landesamtsrates Dr. Richard Fischer fand die Zusammenkunft am Tuxerjoch statt. Dabei wurde relativ rasch eine grundsätzliche Regelung getroffen. Die künftige Gemeindegrenze sollt die Weidegrenze zwischen Hintertux und Schmirn sein: „Sie verläuft von der Gemeindegrenze Navis-Schmirn längs des Grates bis zum Übergang über das Tuxer Joch, von dort zur Frauenwand, Ramsgrat, Kasererspitze, Olperer“. Das gemeinsame Eigentum wurde so aufgeteilt, dass jenes auf Hintertuxer Seite der Gemeinde Tux, jenes auf Schmirner Seite der Gemeinde Schmirn zufallen sollte. Schmirn musste allerdings eine Ausgleichszahlung von 2.600,- Schilling in je zwei Jahresraten zu 700,- bzw. 600,- Schilling zahlen. Das Jagdgebiet sollte zu einem Sechstel zu Tux kommen. Die Rechte und Verpflichtungen aus dem Heimatrecht der Hintertuxer gingen von Schmirn auf Tux über. Tux übernahm auch die Instandhaltung der öffentlichen Wege. Bezüglich Kirche und Sanität sollten die bisherigen vertraglichen Regelungen aufrecht bleiben. Die Kosten der Trennung hatte Tux zu tragen, Schmirn steuert dazu nur 40,- Schilling bei.

 

Der Zusatzvertrag von Hintertux am 21. Juli 1925

Auf dem Heimweg von der erfolgreichen Verhandlung am Tuxer Joch kehrten die Vertreter von Tux und Hintertux in Hintertux zu, wo es dann im Beisein von Dr. Fischer von der Landesregierung zu einem Zusatzvertrag, „aufgenommen am 21. Juni 1925 abends im Gasthof Hintertux“, kam.  Darin wurde der finanzielle Aufwand für das Schulwesen geregelt. Dieser sollte entsprechend der Steuerleistung erfolgen, vor allem im Hinblick auf einen Schulneubau in Lanersbach. Wollte hingegen Hintertux eine eigene Schule bauen oder eine Schulklasse einrichten, sollte es die Kosten dafür alleine tragen. Als es dann 1929 tatsächlich zum Schulneubau in Lanersbach und zugleich in Hintertux kam, konnte man sich tortzdem des Zusatzvertrages nicht einigen und bat um Vermittlung durch die Landesregierung. Dr. Richard Fischer konnte in der Sitzung am 23. Oktober 1929 erreichen, dass Tux der Fraktion Hintertux zu deren Schulneubau 3.000,- Schilling in drei Jahresraten dazuzahlte und 80 Holzstämme bereitstellte. Der Rest der Baukosten wurde entsprechend der Steuerleistung auf die Bewohner von Hintertux aufgeteilt.

 

Die Abtrennung von Schmirn und die Vereinigung mit Tux

Nachdem sich alle Beteiligten über die Veränderungen einig waren, konnte die Landesregierung alle davon betroffenen Verwaltungsstellen zu einer Stellungsnahme bitten. Am 2. September 1925 erteilte das Oberlandesgericht seine Zustimmung, wenig später am 3. Otkober 1925 auch die Finanzlandesdirektion. Auch der Landesamtsdirektor erteilte am 8. Oktober 1925 seine Zustimmung, machte aber darauf aufmerksam, dass die Zustimmung der Bundesregierung notwendig sei, da es zu einer Änderung des Gerichtssprengels käme. Zur selben Zeit übergab der Schmirner Bürgermeister ein Parzellenprotokoll, damit der genaue Verlauf der neuen Gemeindegrenze festgelegt werden konnte. Gleichzeitig gab er zu Protokoll: „Ich ersuche dahin  zu wirken, dass die Gemeindetrennung tunlichst mit 1. Jänner 1926 in Wirksamkeit trete“. Die entsprechenden öffentlichen Kundmachungen wurden am 10. November (Schmirn) bzw. 15. November (Tux) jeweils zwei Wochen angeschlagen, Einsprüche oder Beschwerden gab es nicht. Und trotzdem kam es nicht zur gewünschten Trennung mi 1. Januar 1926, weil sich das Bundesministerium des Inneren mit seiner Zustimmung Zeit ließ. Am 23. Dezember 1925 schickte die Landesregierung deshalb ein Telegramm, weil die Angelegenheit „außerordentlich dringend“ war. Erst nach einem weiteren Urgenzschreiben erteilte der Bundekanzler am 9. Januar 1926 seine Zustimmung. Am 11. März 1926 konnte schließlich der Tiroler Landtag den entsprechenden Beschluss fassen. Am 15. März 1926 wurden die betroffenen Gemeinden Schmirn, Tux, die Fraktion Hintertux, die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, die Bezirksgerichte Steinach und Zell am Ziller von der erfolgten Abtrennung Hintertux von Schmirn und der Eingliederung in Tux verständigt.

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Bis bald!
Ihre Familie Krajnc & das Rindererhof-Team

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